Crowdinvesting: von der Grauzone zur gesetzlich geregelten Finanzierungs-alternative

Seit 2014 wurde getüftelt, jetzt ist es endlich da: Das neue Alternativfinanzierungsgesetz. Aber was bringt es tatsächlich, und wie bewerten es Anbieter von Crowdinvesting?

Sehen sie hier, was CONDA Co-Founder Daniel Horak darüber denkt >

 

Das Alternativfinanzierungsgesetz, das am 7.Juli 2015 im Parlament beschlossen wurde, bringt viele Vorteile für die Unternehmer-Szene in Österreich. Aber nicht nur Start-Ups profitieren von dem neuen Gesetz, auch KMU können ab sofort durch Crowdinvesting alternativ ihr Kapital aufstocken.

„Prospekt Light“ – das Plus für KMU

Zum Ersten wurde die Summe, bis zu der ein Emittieren ohne Kapitalmarktprospekt möglich ist, wesentlich hinaufgesetzt – von 250.000€ auf 5 Mio. €. Unternehmen, die Beteiligungen in einer Größe von mehr als 1,5 Mio.€ ausgeben, müssen allerdings einen sogenannten „Prospekt Light“ veröffentlichen. Da die Erstellung eines Pospekts sowohl sehr kostenintensiv als auch zeitaufwändig ist, wird es künftig durch die Lockerung auch für KMU attraktiver, sich an den Kapitalmarkt zu wagen. So plant CONDA beispielsweise in naher Zukunft auch für KMU die Möglichkeit, Crowdinvesting zu nutzen.

Exkurs „Prospekt Light“

Folgende Angaben müssen erfolgen:

  • Über haftende Personen,
  • Über das Wertpapier/ die Veranlagung,
  • Über den Emittenten,
  • Über die allfällige Depotbank,
  • Zu laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten.

Dieses so genannte „Schema F“ verzichtet somit auf die Verpflichtung zur Angabe von Risikofaktoren, die zwingender Bestandteil herkömmlicher Kapitalmarktprospekte sind. Eine weitere Vereinfachung bringt auch der Verzicht darauf einen vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss beizulegen.

Der „Prospekt Light“ gilt voraussichtlich ab Herbst 2015.

Investorenschutz

Weiters wird im Alternativfinanzierungsgesetz auch die Maximalhöhe der Investitionen geregelt, womit in Zukunft vor allem die Konsumenten (Investoren) bei riskanten Investitionen geschützt werden sollen. Der Maximalbetrag pro Person pro Jahr beläuft sich nun auf eine Summe von 5.000 €, sie kann allerdings auf das doppelte des Monatsgehalts erhöht werden, wenn der potenzielle Investor mehr als 2.500€ netto im Monat verdient.

Zusätzlich empfiehlt CONDA-Geschäftssführer Daniel Horak den Investoren zudem das Risiko dadurch zu streuen, dass sie das verfügbare Kapital nicht nur in eines, sondern in mehrere unterschiedliche Projekte investieren.

Hier geht’s zur Doku >

CONDA-Blog3

Crowdinvesting versus Crowdfunding

Beim Crowdinvesting erhalten die Investoren Anteile am Unternehmen und profitieren gleichzeitig vom Gewinn, somit haben sie eine Beteiligung am Unternehmenserfolg und erhalten zusätzlich eine jährliche Rendite.

Im Gegensatz dazu steht das Crowdfunding. Dabei erhalten Investoren keine Anteile für ihr Geld, dafür eine Gegenleistung nicht-monetärer Art, wie zum Beispiel das Produkt in das investiert wird. Der Investor ist somit nicht am Unternehmenserfolg beteiligt.

 

NeuKurs wünscht einen inspirierenden Tag!

 

Spread the love
Share this article
Shareable URL
Prev Post

7 Tipps wie Sie erfolgreich durch den Förderungsdschungel gelangen

Next Post

Der Weltbildungstag auf NeuKurs

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Read next